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Förderung von Präventionsprojekten – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landespräventionsrat Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Der Landespräventionsrat fördert Projekte zur Kriminalprävention mit finanziellen Mitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche und private Einrichtungen, die sich mit Kriminalprävention beschäftigen..
Was wird gefördert?
Im Jahr 2025 hat das Innenministerium 17 Präventionsprojekte über den Landespräventionsrat mit rund 210.000 Euro gefördert. Ziel ist es, kriminalitätshemmende Verhaltensweisen und Zustände zu stärken und die Zivilgesellschaft zu unterstützen.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 210.000 € – 210.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landespräventionsrat Brandenburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Präventionsprojekten
Wer kann Förderung von Präventionsprojekten beantragen?
Öffentliche und private Einrichtungen, die sich mit Kriminalprävention beschäftigen.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Präventionsprojekten?
Förderbetrag: 210.000 € – 210.000 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Präventionsprojekten?
Fördergeber ist Landespräventionsrat Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 210.000 € – 210.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg