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Förderung von Präventionsprojekten – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landespräventionsrat Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Landespräventionsrat Brandenburg fördert Präventionsprojekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft und zur Bekämpfung von Kriminalität.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche und private Einrichtungen, die sich mit Kriminalprävention beschäftigen..

Was wird gefördert?

Im Jahr 2025 hat das Innenministerium 17 Präventionsprojekte über den Landespräventionsrat (LPR) mit rund 210.000 Euro gefördert. Ziel ist es, kriminalitätshemmende Verhaltensweisen und Zustände zu stärken und die Zivilgesellschaft zu unterstützen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 210.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Juli 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landespräventionsrat Brandenburg.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind die Einreichung eines Projektes, das zur Kriminalprävention beiträgt.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektantrag,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe

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Häufige Fragen zu Förderung von Präventionsprojekten

Wer kann Förderung von Präventionsprojekten beantragen?

Öffentliche und private Einrichtungen, die sich mit Kriminalprävention beschäftigen.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Präventionsprojekten?

Förderbetrag: bis 210.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Präventionsprojekten beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Juli 2026.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Präventionsprojekten?

Fördergeber ist Landespräventionsrat Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 210.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. Juli 2026
Förderregion
Brandenburg