Förderung von Präventionsprojekten – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landespräventionsrat Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Landespräventionsrat Brandenburg fördert Präventionsprojekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft und zur Bekämpfung von Kriminalität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche und private Einrichtungen, die sich mit Kriminalprävention beschäftigen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 210.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 15. Juli 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landespräventionsrat Brandenburg.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind die Einreichung eines Projektes, das zur Kriminalprävention beiträgt.
Erforderliche Unterlagen
- Projektantrag,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Präventionsprojekten
Wer kann Förderung von Präventionsprojekten beantragen?
Öffentliche und private Einrichtungen, die sich mit Kriminalprävention beschäftigen.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Präventionsprojekten?
Förderbetrag: bis 210.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Präventionsprojekten beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 15. Juli 2026.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Präventionsprojekten?
Fördergeber ist Landespräventionsrat Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 210.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. Juli 2026
- Förderregion
- Brandenburg