Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Stadt Bremen unterstützt bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in festgelegten Sanierungsgebieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude.
Ihr Gebäude muss erhaltenswert sein und Missstände oder Mängel aufweisen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Wer kann Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten?
Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten beantragen?
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten?
Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 40.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen