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Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um städtebauliche Missstände und Mängel zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die Stadt Bremen unterstützt Sie bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Waller Heerstraße, Hohentor/ Alte Neustadt, Huckelriede/ Sielhof, Gröpelinger Heerstraßenzug zwischen der Kreuzung Oslebshauser Landstraße/ Oslebshauser Heerstraße und dem Westbad/ Paradice. Sie erhalten die Förderung vor allem für: Maßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände und Dächer) die Beseitigung von Missständen und Mängeln sowie die Verbesserung der äußeren Gestaltung der Gebäude in ihrer Wirkung auf das Stadtbild und den öffentlichen Raum. Im Ausnahmefall und nur im Verbund mit Maßnahmen an der Gebäudehülle können Sie auch eine Förderung für bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren erhalten. Für bauliche Maßnahmen an den Außenanlagen können Sie dann eine Förderung erhalten, wenn das Allgemeininteresse und die Stadtbildaufwertung diese erforderlich machen. Sie können zudem eine Förderung im Fall von Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent, für das Fördergebiet Heerstraßenzug bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 40.000 je Gebäude. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000. Ihren Antrag stellen Sie vor Baubeginn bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude.

Ihr Gebäude muss erhaltenswert sein und Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs aufweisen.

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Hülle Ihres Gebäudes müssen mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand erfüllen.

Wenn Sie die Modernisierungs- beziehungsweise Instandsetzungsmaßnahme durchgeführt haben, soll die Restnutzungsdauer normalerweise mindestens 30 Jahre betragen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten

Wer kann Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten?

Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten beantragen?

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten?

Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 40.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen