Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um städtebauliche Missstände und Mängel zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude.
Ihr Gebäude muss erhaltenswert sein und Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs aufweisen.
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Hülle Ihres Gebäudes müssen mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand erfüllen.
Wenn Sie die Modernisierungs- beziehungsweise Instandsetzungsmaßnahme durchgeführt haben, soll die Restnutzungsdauer normalerweise mindestens 30 Jahre betragen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Wer kann Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten?
Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten beantragen?
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten?
Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 40.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen