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Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Stadt Bremen unterstützt bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in festgelegten Sanierungsgebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die Stadt Bremen unterstützt Sie bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Waller Heerstraße, Hohentor/ Alte Neustadt, Huckelriede/ Sielhof, Gröpelinger Heerstraßenzug. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Beseitigung von Missständen sowie die Verbesserung der äußeren Gestaltung der Gebäude. Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 40.000 je Gebäude.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude.

Ihr Gebäude muss erhaltenswert sein und Missstände oder Mängel aufweisen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten

Wer kann Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten?

Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten beantragen?

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten?

Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 40.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen