Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz, um die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände, private Betreiber von Wasserkraftanlagen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Frist und Status
Antragstellung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz beantragen?
Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände, private Betreiber von Wasserkraftanlagen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz?
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz beantragen?
Antragstellung
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen