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Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz, um die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände, private Betreiber von Wasserkraftanlagen.

Was wird gefördert?

Ziel der Förderung ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Herstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Förderung der Gewässerunterhaltung zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern zweiter Ordnung. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben mit Fördersätzen zwischen 20 und 95 Prozent, abhängig von der Art der Maßnahme.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Antragstellung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz beantragen?

Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände, private Betreiber von Wasserkraftanlagen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz beantragen?

Antragstellung

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen