Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz, um die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände, private Betreiber von Wasserkraftanlagen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz beantragen?
Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände, private Betreiber von Wasserkraftanlagen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz?
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 95 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 95 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit