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Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt die Schaffung nachhaltiger Mobilitätsangebote im ÖPNV mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Schaffung von nachhaltigen und flexiblen Mobilitätsangeboten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie erhalten die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb von flexiblen Bedienformen im ÖPNV, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen. Die Förderung beträgt bis zu 40% bzw. 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 600.000 EUR bei einer Laufzeit von normalerweise 36 Monaten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes sowie Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden, die Personenbeförderungsleistungen erbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz,Nachweis der Vereinbarkeit mit Nahverkehrsplänen

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr

Wer kann Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr beantragen?

Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr?

Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 600.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen