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Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie neue und alternative Angebote im ÖPNV schaffen möchten, um den ÖPNV attraktiv zu gestalten und zu einer stärkeren Nutzung des ÖPNV beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Schaffung von nachhaltigen und flexiblen Mobilitätsangeboten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie erhalten die Förderung für die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen Bedienformen im ÖPNV mit Angeboten, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen und besonders auf wechselnde Nachfrage zugeschnitten sind, den Betrieb alternativer Bedienungsangebote und digitaler On-Demand -Verkehre außerhalb des klassischen ÖPNV, Maßnahmen zur Verbesserung der zielgerichteten Einführung der flexiblen Bedienformen und alternativen Bedienungsangebote (Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 600.000 bei einer Laufzeit von normalerweise 36 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden, natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Personenbeförderungsleistungen erbringen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein.

Beachten Sie bitte, dass geförderte Vorhaben normalerweise zur öffentlichen Nutzung für jede Person offenstehen und grundsätzlich eine Bündelung individueller Fahrtwünsche ermöglichen müssen, der zuständige ÖPNV -Aufgabenträger bestätigen muss, dass der mit Ihrem Vorhaben beabsichtigte Verkehr mit bereits vorhandenen ÖPNV -Angeboten nicht befriedigend bedient werden kann und dass Ihr Vorhaben mit dem bestehenden regionalen ÖPNV -Angebot abgestimmt ist.

Besteht für Ihr Vorhaben eine Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), müssen Sie die Genehmigung vorlegen; ist das Vorhaben nicht genehmigungspflichtig, genügt eine entsprechende formlose Bestätigung der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vorhaben mit den Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans vereinbar ist und Luftqualitätspläne, Klimaschutzpläne sowie Verkehrsentwicklungs- oder Mobilitätspläne – soweit vorhanden – berücksichtigt.

Bei Vorhaben, die von mehreren Antragsberechtigten gemeinsam durchgeführt werden, muss eine Partnerin oder ein Partner aus dem Zusammenschluss als Hauptadressatin oder Hauptadressat und verantwortliche Zuwendungsempfängerin oder verantwortlicher Zuwendungsempfänger auftreten.

Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring -Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz,Nachweis der Vereinbarkeit mit Nahverkehrsplänen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr

Wer kann Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr beantragen?

Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr?

Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 600.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen