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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts, private Betreiberin oder privater Betreiber von Wasserkraftanlagen oder als Teilnehmergemeinschaft von Flurbereinigungsverfahren strukturverbessernde Maßnahmen an Fließgewässern im Saarland oder die ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie bei der Durchführung von strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern und der ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern,naturnahe Gestaltung von Gewässern einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und der naturnahen Gewässerentwicklung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Gewässers,Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung bestehender naturnaher Strukturen,Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Verminderung von Stoffausträgen und Bodenabtrag,notwendiger Grunderwerb für Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung,Vorplanungen wie konzeptionelle Vorarbeiten (zum Beispiel Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungspläne), Zweckforschungen, Untersuchungen, Beweissicherungen und Erhebungen im Zusammenhang mit den vorgenannten MaßnahmenMaßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse in und an künstlichen stehenden Gewässern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei privaten Antragstellerinnen und Antragstellern bis zu 50 Prozent. Bei interkommunaler Zusammenarbeit können Sie eine höhere Förderung in Höhe von 95 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen. Für Maßnahmen an künstlich stehenden Gewässern bekommen Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts,Institutionen, die entsprechende öffentliche Aufgaben wahrnehmen,private Betreiberinnen und Betreiber von Wasserkraftanlagen,Teilnehmergemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren sowieVereine, die von ihnen genutzte stehende Gewässer unterhalten und instand setzen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben verfolgt in hohem Maße wasserwirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen oder dient der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach § 82 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung liegt die erforderliche rechtliche Zulassung für die Maßnahmen vor.Bei künstlich stehenden Gewässern wird Ihre gleichartige Teilmaßnahme erst nach 5 Jahren erneut gefördert,im Hauptschluss muss mit Ihrer Maßnahme die Verlegung in den Nebenschluss und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Fische verbunden sein.

Sie führen das Vorhaben im Saarland durch.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)

Wer kann Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Förderquote
90 %
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