FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Rheinland-Pfalz
  4. /Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes
Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Ihrer Kommune Vorhaben in den Bereichen Stoffstrommanagement, Abfallvermeidung oder Bodenschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes. Sie erhalten eine Förderung für Managementkonzepte der Kreislaufwirtschaft (Stoffstrommanagement),abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen,Untersuchungen und Maßnahmen zum Bodenschutz. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, dessen Höhe sich nach Ihrem Vorhaben richtet. Einflussfaktoren sind die technologische Bedeutung Ihres Vorhabens,das Risiko, das Sie damit eingehen,das öffentliche Interesse an seiner Verwirklichung undIhre finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei EUR 12.500 und der Mindestbetrag der Förderung bei EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse.

Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse können als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Zuwendung an beauftragte Dritte weitergeben, wenn diese Maßnahmenträger sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss rechtlich zulässig, technisch einwandfrei, zweckmäßig und wirtschaftlich geplant sein.Sie müssen die Maßnahme mit der abfallwirtschaftlichen Planung des Landes Rheinland-Pfalz und dem Abfallwirtschaftskonzept des Entsorgungsträgers abstimmen.Bei der Förderung werden Maßnahmen bevorzugt, die zukunftsträchtige Technologien einsetzen oder modellhaften Charakter haben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes

Wer kann Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle