Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Ihrer Kommune Vorhaben in den Bereichen Stoffstrommanagement, Abfallvermeidung oder Bodenschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse.
Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse können als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Zuwendung an beauftragte Dritte weitergeben, wenn diese Maßnahmenträger sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss rechtlich zulässig, technisch einwandfrei, zweckmäßig und wirtschaftlich geplant sein.Sie müssen die Maßnahme mit der abfallwirtschaftlichen Planung des Landes Rheinland-Pfalz und dem Abfallwirtschaftskonzept des Entsorgungsträgers abstimmen.Bei der Förderung werden Maßnahmen bevorzugt, die zukunftsträchtige Technologien einsetzen oder modellhaften Charakter haben.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: ab 5.000 €.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
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