Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren mit Zuschüssen für kulturelle und gesellschaftspolitische Projekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 350.000 €.
Frist und Status
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren
Wer kann Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren beantragen?
Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren?
Förderbetrag: bis 350.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren beantragen?
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 350.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg