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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kulturinitiative und soziokulturelles Zentrum in Ihrer kulturellen Arbeit. Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte: die laufende Programmarbeit im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und Baumaßnahmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Förderjahr maximal 350.000 EUR für eine Kulturinitiative oder ein soziokulturelles Zentrum.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 350.000 €.

Frist und Status

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren

Wer kann Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren beantragen?

Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren?

Förderbetrag: bis 350.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren beantragen?

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 350.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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