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Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren mit Zuschüssen für kulturelle und gesellschaftspolitische Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kulturinitiative und soziokulturelles Zentrum in Ihrer kulturellen Arbeit. Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte: die laufende Programmarbeit im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und Baumaßnahmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Förderjahr maximal 350.000 EUR für eine Kulturinitiative oder ein soziokulturelles Zentrum.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 350.000 €.

Frist und Status

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind.

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Häufige Fragen zu Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren

Wer kann Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren beantragen?

Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren?

Förderbetrag: bis 350.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren beantragen?

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 350.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg