Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 350.000 €.
Frist und Status
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren
Wer kann Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren beantragen?
Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren?
Förderbetrag: bis 350.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren beantragen?
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Vereine
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 350.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg