Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Zweckverband Küstenschutzmaßnahmen plant und zum Beispiel Sperrwerke oder Buhnen errichten oder andere Vorhaben umsetzen möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Zweckbindungsfristen beachten.
Bei der Umsetzung und Planung der Maßnahmen müssen Sie die Vorgaben des Generalplanes Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein einschließlich der dort enthaltenen Aussagen zur Klimaanpassung berücksichtigen.
Ihre Maßnahmen müssen im Interesse des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sein und einer Verbesserung des Küstenschutzes vor dem Hintergrund eines verstärkt ansteigenden Meeresspiegels dienen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bau von Verwaltungsgebäuden,die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten,die Unterhaltung von Küstenschutzanlagen,der Bau von Schöpfwerken sowie von Be- und Entwässerungsanlagen als Einzelmaßnahme,gewässerkundliche Daueraufgaben,institutionelle Förderungen,Maßnahmen, die über den für den Küstenschutz unabwendbaren Umfang hinausgehen.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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