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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Küstenschutzmaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Zweckverband Küstenschutzmaßnahmen plant und zum Beispiel Sperrwerke oder Buhnen errichten oder andere Vorhaben umsetzen möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Küstenschutz, um die Küsten, Inseln und Halligen sowie die fließenden oberirdischen Gewässer im Tidegebiet gegen Überflutungen und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff unter Berücksichtigung des Klimawandels beziehungsweise eines verstärkt ansteigenden Meeresspiegels zu sichern. Sie erhalten die Förderung für den Neubau und die Verstärkung von Hochwasserschutzwerken einschließlich notwendiger Wege (Deichverteidigungs- und Treibselräumwege),Sperrwerke und sonstige Bauwerke in der Hochwasserschutzlinie,Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See,Sandvorspülungen, soweit sie für den Küstenschutz erforderlich sind,Uferschutzwerke,die Verstärkung der Warftkörper als zentraler Siedlungs- und Wirtschaftsraum in Kombination mit baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Gebäuden,konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie infolge von Küstenschutzmaßnahmen durchzuführenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen bis zu 95 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Zweckbindungsfristen beachten.

Bei der Umsetzung und Planung der Maßnahmen müssen Sie die Vorgaben des Generalplanes Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein einschließlich der dort enthaltenen Aussagen zur Klimaanpassung berücksichtigen.

Ihre Maßnahmen müssen im Interesse des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sein und einer Verbesserung des Küstenschutzes vor dem Hintergrund eines verstärkt ansteigenden Meeresspiegels dienen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bau von Verwaltungsgebäuden,die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten,die Unterhaltung von Küstenschutzanlagen,der Bau von Schöpfwerken sowie von Be- und Entwässerungsanlagen als Einzelmaßnahme,gewässerkundliche Daueraufgaben,institutionelle Förderungen,Maßnahmen, die über den für den Küstenschutz unabwendbaren Umfang hinausgehen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Küstenschutzmaßnahmen

Wer kann Förderung von Küstenschutzmaßnahmen beantragen?

Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Küstenschutzmaßnahmen?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Küstenschutzmaßnahmen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Küstenschutzmaßnahmen?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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