Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 2.000.000 €.
Frist und Status
Es können Antragsstichtage festgelegt werden, die im Internet veröffentlicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für Investitionen und die Errichtung von Wärmenetzen juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger öffentlicher Gebäude, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag in das Handelsregister oder in die Handwerksordnung, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen, Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen, wenn der Investitionsort in Niedersachsen liegt, und für Klimaschutz-Projekte insbesondere Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen sowie kommunale Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
Mobile Anlagen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie überwiegend in Niedersachsen einsetzen.
Bei interregionalen, grenzüberschreitenden oder transnationalen Klimaschutz-Netzwerkeprojekten mit Akteurinnen und Akteuren aus anderen Mitgliedsstaaten, auch außerhalb der Europäischen Union, und/oder anderen deutschen Ländern muss die Kooperation auch im Interesse des Landes Niedersachsen liegen.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die erwartete Einsparung an Energie je EUR der Investition und die Einsparung an CO2 -Äquivalenten nachweisen.
Sie müssen Ihrem Antrag eine Prognose einer Energieeffizienzexpertin oder eines Energieeffizienzexperten (autorisiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beifügen, die die erzielte jährliche Einsparung an Tonnen CO2 -Äquivalenten und die eingesparte Energie je EUR der Investition ausweist.
An Klimaschutz-Netzwerkeprojekten sollen zwischen 7 und 15 Betriebe (normalerweise mehrheitlich KMU) teilnehmen.
Sie müssen neben einzelbetrieblichen auch ein gemeinsames CO2 -Minderungsziel für das Netzwerk und ein gemeinsames Energieeffizienzziel für den Projektzeitraum vereinbaren.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Beachten Sie, dass Vorhaben an Sakralbauten und Neubauten nicht gefördert werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Prognose einer Energieeffizienzexpertin oder eines Energieeffizienzexperten,Nachweis der erwarteten Einsparung an Energie und CO2-Äquivalenten
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen
Wer kann Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen?
Förderbetrag: 25.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen beantragen?
Es können Antragsstichtage festgelegt werden, die im Internet veröffentlicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen