Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Wilhelmshaven oder angrenzenden Gemeinden investive Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Stadt Wilhelmshaven und die unmittelbar angrenzenden Gemeinden Sande, Schortens, Wangerland und der Landkreis Friesland sowiejuristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder öffentliche Aufgaben erfüllen.
Sind Gewerbebetriebe beteiligt, muss der Anteil der kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten überwiegen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Planen Sie ein Vorhaben in einer an Wilhelmshaven angrenzenden Gemeinde, muss es dem Förderzweck dienen und in Einvernehmen mit den entsprechenden Gebietskörperschaften durchgeführt werden.Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, wird nach folgenden Kriterien bewertet: Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Fördergebiet,Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts im Fördergebiet,Nutzbarkeit der Investitionen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen,Vereinbarkeit der Investitionen mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Sie müssen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Ihr Vorhaben durchgeführt haben und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für bauliche Anlagen und 5 Jahren bei Ausstattungen und Geräten.
Nicht gefördert werden bei wirtschaftsnaher Infrastruktur Investitionen für öffentliche Verkehrswege,Verkehrsinvestitionen im Bereich von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,nicht investive Maßnahmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 90 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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