FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Niedersachsen
  4. /Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven
Antrag möglichZuschuss

Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Wilhelmshaven oder angrenzenden Gemeinden investive Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Bundes Sie als Stadt Wilhelmshaven, angrenzende Gemeinde oder anderen kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten bei Investitionen, die nach Ende der Verstromung von Steinkohle dem Strukturwandel und der Beschäftigungssicherung in der Region dienen. Die Mittel des Bundes stehen in 3 Förderperioden zur Verfügung: Förderperiode 1: 2021 bis 2026,Förderperiode 2: 2027 bis 2032,Förderperiode 3: 2033 bis 2038. Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur vor allem in folgenden Bereichen: wirtschaftsnahe Infrastruktur, vor allem Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,Verkehr, vor allem zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, vor allem Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,touristische Infrastruktur,Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Ausund Weiterbildung,Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,Naturschutz und Landschaftspflege, vor allem Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung. Ebenfalls gefördert werden Investitionen der öffentlichen Verwaltung zusammen mit einem privaten Vertragspartner als Öffentlich Private Partnerschaft (Vorabfinanzierungs-ÖPP). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Zuwendungsbedarf muss normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Stadt Wilhelmshaven und die unmittelbar angrenzenden Gemeinden Sande, Schortens, Wangerland und der Landkreis Friesland sowiejuristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder öffentliche Aufgaben erfüllen.

Sind Gewerbebetriebe beteiligt, muss der Anteil der kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten überwiegen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Planen Sie ein Vorhaben in einer an Wilhelmshaven angrenzenden Gemeinde, muss es dem Förderzweck dienen und in Einvernehmen mit den entsprechenden Gebietskörperschaften durchgeführt werden.Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, wird nach folgenden Kriterien bewertet: Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Fördergebiet,Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts im Fördergebiet,Nutzbarkeit der Investitionen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen,Vereinbarkeit der Investitionen mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Sie müssen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Ihr Vorhaben durchgeführt haben und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für bauliche Anlagen und 5 Jahren bei Ausstattungen und Geräten.

Nicht gefördert werden bei wirtschaftsnaher Infrastruktur Investitionen für öffentliche Verkehrswege,Verkehrsinvestitionen im Bereich von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,nicht investive Maßnahmen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven

Wer kann Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle