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Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Krankenhausträger bei der Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten und baulichen Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Krankenhausträger, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger von Krankenhäusern bei Investitionen zur Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren sowie bei baulichen Maßnahmen im Rahmen der Beschaffung und Installation. Die Förderung ist unabhängig von der Pauschalförderung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Sie erhalten die Förderung für Ersatzinvestitionen zur Beschaffung von medizinischtechnischen Geräten, das sind im Wesentlichen Dialysegeräte, Computertomographen, koronarangiographische Arbeitsplätze, Kernspintomographen, digitale Subtraktions-Angiographie-Geräte, Herz-Lungen-Maschinen, Tele-Kobalt-Therapiegeräte, Gammakameras, Mammographie-Geräte, Linearbeschleuniger (Kreisbeschleuniger), Stoßwellenlithotripter, Positronen-Emissions-Computer-Tomographen (PET) sowie Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Anpassung und in direktem Zusammenhang mit den geförderten Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ergibt sich durch den Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser. Die Höhe der Zuwendung ist auf diesen Betrag begrenzt (Höchstbetrag). Sie dürfen maximal 10 Prozent der Zuwendung für bauliche Maßnahmen verwenden. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_medizintechnik“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen und mit mindestens einer Hauptabteilung der genannten Fachgebiete aufgenommen sind.

Nicht förderfähig

  • Die Anlagegüter müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten sein und sind verschlissen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte

Wer kann Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte beantragen?

Krankenhausträger, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte zur Gruppe „sachsen_anhalt_medizintechnik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt