Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger von Krankenhäusern bei Investitionen zur Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren sowie bei baulichen Maßnahmen im Rahmen der Beschaffung und Installation. Die Förderung ist unabhängig von der Pauschalförderung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Sie erhalten die Förderung für Ersatzinvestitionen zur Beschaffung von medizinischtechnischen Geräten, das sind im Wesentlichen Dialysegeräte, Computertomographen, koronarangiographische Arbeitsplätze, Kernspintomographen, digitale Subtraktions-Angiographie-Geräte, Herz-Lungen-Maschinen, Tele-Kobalt-Therapiegeräte, Gammakameras, Mammographie-Geräte, Linearbeschleuniger (Kreisbeschleuniger), Stoßwellenlithotripter, Positronen-Emissions-Computer-Tomographen (PET) sowie Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Anpassung und in direktem Zusammenhang mit den geförderten Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ergibt sich durch den Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser. Die Höhe der Zuwendung ist auf diesen Betrag begrenzt (Höchstbetrag). Sie dürfen maximal 10 Prozent der Zuwendung für bauliche Maßnahmen verwenden. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_medizintechnik“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen und mit mindestens einer Hauptabteilung der genannten Fachgebiete aufgenommen sind.
Nicht förderfähig
•Die Anlagegüter müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten sein und sind verschlissen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Bis wann kann man Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte zur Gruppe „sachsen_anhalt_medizintechnik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.