Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Krankenhausträger bei der Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten und baulichen Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Krankenhausträger, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_medizintechnik“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen und mit mindestens einer Hauptabteilung der genannten Fachgebiete aufgenommen sind.
Nicht förderfähig
- •Die Anlagegüter müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten sein und sind verschlissen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte
Wer kann Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte beantragen?
Krankenhausträger, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Bis wann kann man Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte zur Gruppe „sachsen_anhalt_medizintechnik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt