Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung für die Erstellung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte in ländlichen Gemeinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Frist und Status
Antragstellung Schlüsselzuweisungen nach § 12 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten haben
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_igek“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie aktive Bürgerbeteiligung und Berücksichtigung von gleichwertigen Lebensverhältnissen.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung für gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und Leistungen der öffentlichen Verwaltung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über aktive Bürgerbeteiligung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)
Wer kann Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) beantragen?
Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)?
Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) beantragen?
Antragstellung Schlüsselzuweisungen nach § 12 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten haben
Wer ist Fördergeber von Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_igek". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 70.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt