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Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung für die Erstellung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte in ländlichen Gemeinden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) in ländlichen Gemeinden erstellen. Sie erhalten die Förderung für die Erarbeitung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten mit mindestens diesen Elementen: Kurzbeschreibung der Region, Analyse der regionalen Stärken und Schwächen, Auflistung der Entwicklungsziele und geeigneter Prüfindikatoren, Darlegung der Entwicklungsstrategie, einschließlich einer Digitalstrategie, der Handlungsfelder und Leitprojekte, regionale Kriterien zur Auswahl der Förderprojekte und Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung. Außerdem erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 70.000 EUR je Konzept in einem Zeitraum von 7 Jahren. Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 EUR erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.

Frist und Status

Antragstellung Schlüsselzuweisungen nach § 12 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten haben

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_igek“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie aktive Bürgerbeteiligung und Berücksichtigung von gleichwertigen Lebensverhältnissen.

Nicht förderfähig

  • Keine Förderung für gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über aktive Bürgerbeteiligung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)

Wer kann Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) beantragen?

Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)?

Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) beantragen?

Antragstellung Schlüsselzuweisungen nach § 12 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten haben

Wer ist Fördergeber von Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_igek". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 70.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt