Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Förderung für die Erstellung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte in ländlichen Gemeinden.
Antragsberechtigt sind: Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Antragstellung Schlüsselzuweisungen nach § 12 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten haben
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_igek“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie aktive Bürgerbeteiligung und Berücksichtigung von gleichwertigen Lebensverhältnissen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEinheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt
Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 75 %.
Antragstellung Schlüsselzuweisungen nach § 12 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten haben
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_igek". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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