Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Die Förderung unterstützt die Gründung und Erweiterung von Inklusionsbetrieben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderquote beträgt 35 %.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen; mindestens 30% bis maximal 50% der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Inklusionsbetrieben zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Förderquote: 35 %.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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