Förderung von Inklusionsbetrieben – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung unterstützt die Gründung und Erweiterung von Inklusionsbetrieben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen; mindestens 30% bis maximal 50% der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzbeschreibung des Vorhabens,Unterlagen für den endgültigen Antrag
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Inklusionsbetrieben zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Inklusionsbetrieben
Wer kann Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Inklusionsbetrieben?
Förderquote: 35 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Inklusionsbetrieben?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen