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Förderung von Inklusionsbetrieben – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Förderung unterstützt die Gründung und Erweiterung von Inklusionsbetrieben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Förderung umfasst Investitionskostenzuschüsse für die Arbeitsplatzausstattung und Personalkostenzuschüsse bis zu 35% des Arbeitgeberbruttolohns. Gefördert werden Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die mindestens zwei Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen; mindestens 30% bis maximal 50% der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens,Unterlagen für den endgültigen Antrag

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Häufige Fragen zu Förderung von Inklusionsbetrieben

Wer kann Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Inklusionsbetrieben?

Förderquote: 35 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Inklusionsbetrieben?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen