Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Ziel ist die Verbesserung der Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener in Hessen durch verschiedene Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gering literalisierte Erwachsene und deren Umfeld sowie Träger, die mit dieser Zielgruppe arbeiten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 80.000 €.
Frist und Status
Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, Projektskizzen sind einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener
Wer kann Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener beantragen?
gering literalisierte Erwachsene und deren Umfeld sowie Träger, die mit dieser Zielgruppe arbeiten
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener?
Förderbetrag: bis 80.000 €. Förderquote: 15 %.
Bis wann kann man Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener beantragen?
Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, Projektskizzen sind einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 80.000 €
- Förderquote
- 15 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen