Förderung von Gründerzentren – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung zielt darauf ab, die Entstehung neuer, wettbewerbsfähiger Unternehmen durch die Unterstützung regionaler, virtueller und spezialisierter Gründerzentren zu begünstigen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/innen sowie neu gegründete Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Der Standort eines regionalen Gründerzentrums muss geeignete Existenzgründungen erwarten lassen.
Es darf keine vergleichbare Einrichtung am Standort geben, es sei denn, sie ist ausgelastet.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept mit angestrebten Zielen,Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Baumaßnahmen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Gründerzentren
Wer kann Förderung von Gründerzentren beantragen?
Existenzgründer/innen sowie neu gegründete Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gründerzentren?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Gründerzentren beantragen?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Gründerzentren?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen