Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Sie sind eine Privatperson, überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht und können die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen auf Dauer tragen.
Sie haben noch keine Genossenschaftsanteile gezeichnet.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen
Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 1 %.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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