Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Antragsunterlagen sind bei den Wohnraumförderungsstellen erhältlich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Sie sind eine Privatperson, überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht, können die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen tragen und haben noch keine Genossenschaftsanteile gezeichnet.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Nachweise über Einkommensgrenzen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)
Wer kann Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)?
Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 1 %.
Bis wann kann man Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) beantragen?
Antragsunterlagen sind bei den Wohnraumförderungsstellen erhältlich.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)?
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- 1 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg