VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Land Baden-Württemberg fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie mit zinsverbilligten G15-Darlehen oder Zuschüssen, wenn Sie Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden und so das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung erwerben möchten. Das Darlehen wird direkt an Sie vergeben. Die Kredithöhe beträgt zwischen 1.000 und 50.000 Euro mit einem Sollzinssatz von 1,00 % und einer Tilgung von 2,25 % p.a. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe des Förderbarwerts zu wählen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Antragsunterlagen sind bei den Wohnraumförderungsstellen erhältlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Sie sind eine Privatperson, überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht, können die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen tragen und haben noch keine Genossenschaftsanteile gezeichnet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Nachweise über Einkommensgrenzen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)

Wer kann Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)?

Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 1 %.

Bis wann kann man Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen) beantragen?

Antragsunterlagen sind bei den Wohnraumförderungsstellen erhältlich.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 50.000 €
Förderquote
1 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg