Förderung von Genossenschaftsanteilen selbstgenutzten Wohnraums – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Sie sind eine Privatperson, überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht und haben noch keine Genossenschaftsanteile gezeichnet.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Einkommensnachweise
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Genossenschaftsanteilen selbstgenutzten Wohnraums
Wer kann Förderung von Genossenschaftsanteilen selbstgenutzten Wohnraums beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Genossenschaftsanteilen selbstgenutzten Wohnraums?
Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 1 %.
Bis wann kann man Förderung von Genossenschaftsanteilen selbstgenutzten Wohnraums beantragen?
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Genossenschaftsanteilen selbstgenutzten Wohnraums?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- 1 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg