Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beziehungsweise einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder mit einer Niederlassung oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr XR-Projekt muss vor allem folgenden Zwecken dienen: Unterhaltung, Kunst und Kultur; Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz; soziale Zwecke zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitliche Zwecken; Bildung im Sinne des Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen; Training im Sinne der Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience.
Sie müssen den Förderbetrag für Entwicklung und Produktion mindestens zu 100 Prozent in Bayern verwenden.
Sie bekommen die Förderung für die Verbreitung Ihres XR-Projekts, wenn es im Freistaat Bayern realisiert oder bereits vom FFF Bayern gefördert worden ist.
Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere bestimmte Anforderungen zu erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, sowie juristische Personen, die überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten
Wer kann Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten?
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten beantragen?
Bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern einreichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Digitales. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bayern