VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beziehungsweise einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und im Hinblick auf die User Experience innovativen Virtual-Reality -, Augmented-Reality - oder Mixed-Reality -Projekten sowie immersiven Sound projekten (XR-Projekte). Dabei kann Ihr XR-Projekt auch interaktiv sein. Sie bekommen die Förderung für ein XR-Projekt in folgenden Projektphasen: Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des 1. Prototypen, Produktion, Präsentation auf besonders geeigneten Veranstaltungen wie Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen. Sie bekommen die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen. Für die Entwicklung von Konzept und Prototyp beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten, höchstens jedoch EUR 30.000 je Vorhaben. Für die Produktion beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben. Für die Verbreitung von XR-Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5.000 je Vorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder mit einer Niederlassung oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr XR-Projekt muss vor allem folgenden Zwecken dienen: Unterhaltung, Kunst und Kultur; Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz; soziale Zwecke zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitliche Zwecken; Bildung im Sinne des Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen; Training im Sinne der Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience.

Sie müssen den Förderbetrag für Entwicklung und Produktion mindestens zu 100 Prozent in Bayern verwenden.

Sie bekommen die Förderung für die Verbreitung Ihres XR-Projekts, wenn es im Freistaat Bayern realisiert oder bereits vom FFF Bayern gefördert worden ist.

Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere bestimmte Anforderungen zu erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, sowie juristische Personen, die überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten

Wer kann Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten?

Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten beantragen?

Bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern einreichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Digitales. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bayern