Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Haushalt mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 Absatz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnung muss angemessen groß und abgeschlossen sein.
In einem Zweifamilienhaus können Sie die Förderung nur für die Wohnung erhalten, die Sie selbst nutzen.Sie erbringen einen Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten.Mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer der Immobilie dürfen Sie nicht in gerader Linie verwandt sein.Bei einem Zweiterwerb, also dem Kauf einer Bestandsimmobilie, müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen die Kosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen.Es gelten die sonstigen technischen Förderungsvoraussetzungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023).
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen
Förderbetrag: ab 15.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →