FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Bayern
  4. /Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms
Antrag möglichDarlehen

Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Haushalt mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte, die keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses, Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung für die Schaffung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oderden Kauf eines neu gebauten oder eines vorhandenen Wohnraums, den Sie selbst nutzen. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal ein Drittel der Gesamtkosten des selbst genutzten Wohnraums. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 EUR. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 Absatz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnung muss angemessen groß und abgeschlossen sein.

In einem Zweifamilienhaus können Sie die Förderung nur für die Wohnung erhalten, die Sie selbst nutzen.Sie erbringen einen Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten.Mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer der Immobilie dürfen Sie nicht in gerader Linie verwandt sein.Bei einem Zweiterwerb, also dem Kauf einer Bestandsimmobilie, müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen die Kosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen.Es gelten die sonstigen technischen Förderungsvoraussetzungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023).

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms

Wer kann Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms beantragen?

Privatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms?

Förderbetrag: ab 15.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 15.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle