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Antrag möglichZuschuss

Gründungsstipendium – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmen durch personenbezogene Stipendien. Sie erhalten das Stipendium für Ausgaben zur Gründung eines Unternehmens und zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 2.200 monatlich je gründende Person mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Ausbildung und anteilig je EUR 1.100 für studierende Gründende und andere Personen bei einer Stipendiumslaufzeit von maximal 10 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und unter Verwendung der Antragsformulare über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.100 € – 2.200 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen, die ein Unternehmen gründen wollen.

Pro Gründung kann eine Einzelperson oder ein Team von bis zu 3 Personen ein Gründungsstipendium beantragen.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmenssitz und Wohnsitz muss während der gesamten Förderdauer in Niedersachsen liegen.Am Tag der Antragstellung darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein.Die Gründung muss durch eine Hochschule, ein Start-up-Zentrum, eine Forschungseinrichtung oder einen sonstigen Accelerator mit Sitz in Niedersachsen begleitet werden.Bei einer Begleitung durch eine Hochschule oder Forschungseinrichtung müssen Sie nachweisen, dass für das Vorhaben bereits ein Antrag auf ein EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgelehnt wurde, oder die Hochschule oder die Forschungseinrichtung bestätigt, dass der Antrag nicht EXIST-fähig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Betreuungskonzept der begleitenden Einrichtung

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Häufige Fragen zu Gründungsstipendium

Wer kann Gründungsstipendium beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungsstipendium?

Förderbetrag: 1.100 € – 2.200 €.

Bis wann kann man Gründungsstipendium beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.

Wer ist Fördergeber von Gründungsstipendium?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.100 € – 2.200 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. März 2027
Förderregion
Niedersachsen

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