Fördergeber: Evangelische Kirche in Deutschland
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Antragsstellung fortlaufend möglich
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Mit digitalen Werkzeugen können die evangelische Kirche und zugehörige Einrichtungen ihre Aufgaben noch besser erfüllen. Millionen evangelischer Christinnen und Christen haben gemeinsam gigantische Fähigkeiten und unzählbare kreative Ideen. Egal, ob Sie auf YouTube die frohmachende Botschaft der Liebe Gottes weitersagen oder Kirche mit IT ein kleines Stückchen schneller, wirksamer oder kundenfreundlicher gestalten möchten: Der Digitalinnovationsfonds kann Ihnen dabei helfen. Auch für das Jahr 2022 steht wieder ein Förderbudget bereit.
In kürzester Zeit hat sich der Digitalinnovationsfonds zu einem wichtigen Förderinstrument für die digitale Landschaft der evangelischen Kirche entwickelt. Aus den bereits geförderten Projekten gehen wichtige Impulse aus; viele Ergebnisse werden frei geteilt und anderen zur Verfügung gestellt, und wir alle profitieren von den Erfahrungen, die in den Projekten gesammelt werden. Dabei gilt der Grundgedanke der Subsidiarität: Projekte in Kirchengemeinden finanziert die EKD nur dann, wenn damit eine innovative Idee erprobt wird, die im Erfolgsfall für die Gemeinschaft der Gliedkirchen nützlich ist.
Ziele
Grundsätzlich unterstützt der Digitalinnnovationsfonds Projekte, die auf die folgenden grundlegenden Ziele des Projektes Kirche im digitalen Wandel einzahlen:
Die vorgelegten Projekte sollen innovativ sein, d.h. in der kirchlichen Nutzung neuartige Aspekte aufweisen (z.B. ist es auch als innovativ anzusehen, wenn in der Industrie gut etablierte Digitaltechnologie nun neu in den kirchlichen Nutzen gestellt wird).
Geförderte Projekte sollen ihre Arbeit nach Möglichkeit unter offenen Lizenzen (z.B. Creative Commons, GPL) stellen. Bei maßgeblichen Förderungen durch die EKD soll die EKD mit den Gliedkirchen maßgeblich an den Rechten der Ergebnisse profitieren. Ausnahmen gelten u.a. bei Erprobungsförderungen und nicht einholbaren Schutzrechten.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Projekte von Einzelpersonen oder Gruppen und kirchlichen Institutionen , die mit ihrem Projekt digitale Innovation in der Evangelischen Kirche von Deutschland voranbringen wollen. Um möglichst viele unterschiedliche Erprobungsräume zu erschließen, werden Projekte mit maximal 100.000 EUR für maximal 24 Monate gefördert. Kleinere Vorhaben von bis zu 2.000 Euro fördern wir weiterhin für maximal 12 Monate .
Projekte aus Abteilungen des Kirchenamtes der EKD und Medien des Gemeinschaftswerk Evangelische Publizistik können aus Haushaltsgründen nicht gefördert werden. Grundsätzlich gilt das Subsidiaritätsprinzip: Projekte in Kirchengemeinden finanziert die EKD nur dann, wenn damit eine innovative Idee erprobt wird, die im Erfolgsfall für die Gemeinschaft der Gliedkirchen nützlich ist.
Zur Antragstellung das Formular ausfüllen und per Mail an digital@ekd.de schicken; weitere Informationen zum Ablauf siehe FAQ.
• Antragsformular
• FAQ
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstelle: Evangelische Kirche in Deutschland.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Evangelische Kirche in Deutschland. Quelle: dsee.
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