Förderung von Bio-Musterregionen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Vermarktung von Bio-Lebensmitteln in Bio-Musterregionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Zusammenschlüsse aus Regionen, Kommunen und Akteuren des regionalen Agrarsektors.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Festlegung eines Kooperationsvertrags und die Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmenden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Bio-Musterregionen
Wer kann Förderung von Bio-Musterregionen beantragen?
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Bio-Musterregionen?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Förderung von Bio-Musterregionen beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung von Bio-Musterregionen?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg