VeröffentlichtZuschuss

Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand für Eigentümer und Mieter.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Mieter von selbstgenutztem Wohneigentum und Mietwohnungen.

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum oder in selbstgenutzten Mietwohnungen. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt 30 % von maximal 15.000 EUR förderfähiger Ausgaben pro Wohneinheit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragstellung durch Eigentümer oder Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer/Vermieter.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Merkblatt,Rechtsgrundlagen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen

Wer kann Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen beantragen?

Eigentümer und Mieter von selbstgenutztem Wohneigentum und Mietwohnungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit