Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen
Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen in selbstgenutztem Wohneigentum oder Mietwohnungen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Mieter.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsteller müssen Eigentümer oder Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer/Vermieter sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Mieter
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 30 %.
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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