Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand für Eigentümer und Mieter.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Mieter von selbstgenutztem Wohneigentum und Mietwohnungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragstellung durch Eigentümer oder Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer/Vermieter.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Merkblatt,Rechtsgrundlagen
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen
Wer kann Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen beantragen?
Eigentümer und Mieter von selbstgenutztem Wohneigentum und Mietwohnungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit