Online-Vortrag für Vereine am 21. November: Fördermittel und Sponsoren finden mit KI – mit Marcel Bäsler, dem Gründer von FörderBase. Zur Anmeldung
FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  4. /Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen

Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen in selbstgenutztem Wohneigentum oder Mietwohnungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Mieter.

Was wird gefördert?

Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum oder in selbstgenutzten Mietwohnungen. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt 30 % von maximal 15.000 EUR förderfähiger Ausgaben pro Wohneinheit. Die Baumaßnahme sollte innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung fertiggestellt sein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Eigentümer oder Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer/Vermieter sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Verwendungsnachweis,Erklärung Eigentümer bei Antragstellung durch Mieter

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

Wer kann Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand beantragen?

Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Mieter

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
  • → Preis „Lebendige Stadt“

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle