Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von barrierearmen Wohnanpassungsmaßnahmen in selbstgenutztem Wohneigentum oder Mietwohnungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Mieter.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Eigentümer oder Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer/Vermieter sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Verwendungsnachweis,Erklärung Eigentümer bei Antragstellung durch Mieter
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
Wer kann Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand beantragen?
Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Mieter
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit