Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune eine territoriale Strategie für Ihre Innenstadt erstellt haben und in das Programm „Resiliente Innenstädte“ aufgenommen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 240.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und die Aufnahme in das Programm „Resiliente Innenstädte“ erhalten haben, sowieabhängig vom Fördergegenstand auch sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum und rechtsfähige Zusammenschlüsse, die Vorhaben in den Kommunen umsetzen und eine Quartiersgemeinschaft bilden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie müssen eine positive Stellungnahme der Steuerungsgruppe der Kommune, in der das Vorhaben durchgeführt werden soll, vorlegen.Im Fall von Projekten für klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr und zur Etablierung CO2-neutraler Nahlogistik zur Überwindung der „letzten Meile“ müssen verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte vorliegen.
Nicht gefördert werden unter anderem allgemeine Verwaltungsausgaben (zum Beispiel Personal- und Sachausgaben), die Sie auch ohne das geförderte Vorhaben hätten tragen müssen,Eigenleistungen undAusgaben für Grunderwerb.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 30.000 € – 240.000 €. Förderquote: 60 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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