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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit in Innenstädten – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune eine territoriale Strategie für Ihre Innenstadt erstellt haben und in das Programm „Resiliente Innenstädte“ aufgenommen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Strategien und Projekten zur Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Innenstädten, wenn Sie in das Programm „Resiliente Innenstädte“ aufgenommen worden sind. Sie erhalten die Förderung für investive und nicht investive Vorhaben in 3 Handlungsfeldern, die der Umsetzung Ihrer ganzheitlichen und in Beteiligungsprozessen erstellten territorialen Strategie dienen: Handlungsfeld soziale Aspekte: Management, Beratung und Mediation für die Umsetzung von Vorhaben auf Grundlage der Strategie (nur im ÜR-Gebiet),Ausbau, Schaffung oder Inwertsetzung von wohnungsnahen, öffentlichen Erholungs- und Rückzugsorten,Gestaltung und Belebung von öffentlichen, frei zugänglichen Räumen und Plätzen sowie Revitalisierungen von Gebäuden durch die Schaffung von beispielsweise sozialen, am Gemeinwesen orientierten oder kulturellen Begegnungsorten und Treffpunkten,digitale Angebote etwa für nicht kommerzielle lokale Unterstützungs- und Austauschstrukturen, Bürgerbeteiligungen oder kulturelle und soziale Dienstleistungen sowieAufbau von Online-Angeboten der Verwaltung wie beispielsweise Online-Bürgerbüros oder Plattformen, die Freizeit, Kultur, Sport, Soziales und Verwaltung kombinieren (nur im ÜR-Gebiet), Handlungsfeld ökonomische Aspekte: neue und flexible Nutzungen und Nutzungskonzepte für den öffentlichen und frei zugänglichen Raum und für Gebäude,Umsetzung neuer Modelle der Arbeitsorganisation wie beispielsweise Co-Working-Spaces durch bauliche Investitionen und Ausstattungen sowie Betrieb,Unterstützung sozialer, kultureller und ökologischer Gründungsaktivitäten durch bauliche Investitionen und Ausstattungen sowie durch Beratung, Moderation und Mediation sowieStärkung hybrider Formen des Handels lokaler Unternehmen etwa durch lokale digitale Plattformen, Handlungsfeld ökologische Aspekte: Regionalisierung und klimaverträgliche Gestaltung von Produktion, Verarbeitung, Vermarktung und Verwertung,klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr, Etablierung CO2-neutraler Nahlogistik zur Überwindung der „letzten Meile“,Reduzierung von Hitzestress und starkregenbedingten Überflutungen, zum Beispiel durch Begrünungen, Flächenentsiegelung oder die ökologische Aufwertung von Gewässern und Auen,Neuanlage und Aufwertung naturnaher innerstädtischer Grünflächen zur Steigerung der biologischen Vielfalt, für Naturerlebnismöglichkeiten und Lärmschutz,Verbesserung der Reaktionsfähigkeit auf Umweltkrisen durch Stärkung von vernetzten Katastropheninterventionsmöglichkeiten sowieEntwicklung und Erstellung von Konzepten zur Klimaanpassung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Setzen Sie investive Maßnahmen um, müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie SER mindestens 240.000 EUR und in der Regionenkategorie ÜR mindestens 120.000 EUR umfassen. Bei nicht investiven Maßnahmen müssen Sie zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 30.000 EUR nachweisen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 240.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und die Aufnahme in das Programm „Resiliente Innenstädte“ erhalten haben, sowieabhängig vom Fördergegenstand auch sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum und rechtsfähige Zusammenschlüsse, die Vorhaben in den Kommunen umsetzen und eine Quartiersgemeinschaft bilden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie müssen eine positive Stellungnahme der Steuerungsgruppe der Kommune, in der das Vorhaben durchgeführt werden soll, vorlegen.Im Fall von Projekten für klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Fuß- und Radverkehr und zur Etablierung CO2-neutraler Nahlogistik zur Überwindung der „letzten Meile“ müssen verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte vorliegen.

Nicht gefördert werden unter anderem allgemeine Verwaltungsausgaben (zum Beispiel Personal- und Sachausgaben), die Sie auch ohne das geförderte Vorhaben hätten tragen müssen,Eigenleistungen undAusgaben für Grunderwerb.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechtskräftiger Bescheid der Verwaltungsbehörde,Positive Stellungnahme der Steuerungsgruppe

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Häufige Fragen zu Förderung von Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit in Innenstädten

Wer kann Förderung von Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit in Innenstädten beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit in Innenstädten?

Förderbetrag: 30.000 € – 240.000 €. Förderquote: 60 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit in Innenstädten?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 240.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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