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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Agrarumweltmaßnahmen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen besonders umweltfreundlich bewirtschaften wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei folgenden Agrarumweltmaßnahmen: Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen,Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge,Anlage von Uferrandstreifen,Anlage von Erosionsschutzstreifen,Anlage mehrjähriger Buntbrachen,Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen undGetreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der GAP(Gemeinsame Agrarpolitik)-Direktzahlungen-Verordnung ausüben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihre Maßnahme für mindestens 5 Jahre durch.Sie geben den zuständigen Prüfungsorganen jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle.Es muss sich um landwirtschaftliche Produktionsflächen gemäß der GAP-Direktzahlungen-Verordnung handeln, die in Nordrhein-Westfalen liegen.Für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten zusätzlich gesonderte Voraussetzungen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

Wer kann Förderung von Agrarumweltmaßnahmen beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Förderung von Agrarumweltmaßnahmen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Agrarumweltmaßnahmen?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

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