Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Zuschüsse für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind: Landwirte, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 7 € – 850 €.
Anträge sind vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_aukm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Landwirte und ihre Zusammenschlüsse, die Flächen im Fördergebiet bewirtschaften und ihren Sitz in der EU haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenLandwirte, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 7 € – 850 €.
Anträge sind vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) zur Gruppe „sachsen_anhalt_aukm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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