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Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Zuschüsse für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes bei der Durchführung von flächenbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Förderung des Ökolandbaus, Förderung mehrjähriger Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen, Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, Förderung des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen, Förderung von Freiwilligen Naturschutzleistungen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Bezugsgröße der Förderung und beträgt jährlich zwischen EUR 6,50 und EUR 850,00 je Hektar oder Baum.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 7 € – 850 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_aukm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirte und ihre Zusammenschlüsse, die Flächen im Fördergebiet bewirtschaften und ihren Sitz in der EU haben.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Flächen
  • die nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden oder stillgelegt sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)

Wer kann Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) beantragen?

Landwirte, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)?

Förderbetrag: 7 € – 850 €.

Bis wann kann man Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) zur Gruppe „sachsen_anhalt_aukm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
7 € – 850 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt