FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Baden-Württemberg
  4. /Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR)
Antrag möglichZuschuss

Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zum Schutz, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen, von Tier- und Pflanzenarten und der Kulturlandschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen und Projekten des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen,Wiederaufnahme oder Beibehalten einer extensiven Bewirtschaftung,pflegende Bewirtschaftung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen sowie die Pflege und Entwicklung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen (Vertragsnaturschutz),Artenschutz, Biotopgestaltung/-neuanlage, Biotop- und Landschaftspflege (Arten- und Biotopschutz),Grunderwerb zur Biotopentwicklung/Entschädigung für die Aufgabe einer Anlage oder deren Verlagerung,Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe, in die Verarbeitung und Vermarktung naturschutzgerecht produzierter Erzeugnisse, für Landschaftspflege und Herdenschutz,Dienstleistungen für Biotopvernetzung und Mindestflur, im Rahmen des integrativ wirkenden Naturschutzansatzes sowie für Naturschutz, Landschaftspflege und Landeskultur sowieAusgleich von durch den Wolf verursachten Schäden und für Aufwendungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme und normalerweise bis zum 15.11. für das Folgejahr an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde, untere Naturschutzbehörde des Stadt- oder Landkreises oder an das zuständige Regierungspräsidium.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme und normalerweise bis zum 15.11. für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Gebietskörperschaften,landwirtschaftliche Unternehmen,Verbände und Vereine,andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowienatürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen die geplanten Maßnahmen beziehungsweise Projekte (mit Ausnahme der Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe) in einem anerkannten Gebiet durch.

Das sind zum Beispiel Nationalparks, Biosphären-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützter Landschaftsbestandsteil, Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, Natura-2000- und PLENUM-Gebiete, LEADER-Aktionsgebiete, Fördergebiet Wolfsprävention, Projektgebiete für Landschafts- oder Biotoppflege zum Erhalt von Lebensräumen und Arten.Die ökologische Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen muss durch begleitende Untersuchungen beobachtet werden.Bei flächenbezogenen Maßnahmen muss die Größe der Fläche exakt festgelegt und die Flurstücksnummer angegeben werden.Sie belegen die Lage von Teilflächen durch einen Plan oder eine Skizze.Je nach Art Ihrer Maßnahme gelten weitere spezifische Voraussetzungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR)

Wer kann Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR) beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme und normalerweise bis zum 15.11. für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle