Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zum Schutz, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen, von Tier- und Pflanzenarten und der Kulturlandschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme und normalerweise bis zum 15.11. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Gebietskörperschaften,landwirtschaftliche Unternehmen,Verbände und Vereine,andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowienatürliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen die geplanten Maßnahmen beziehungsweise Projekte (mit Ausnahme der Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe) in einem anerkannten Gebiet durch.
Das sind zum Beispiel Nationalparks, Biosphären-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützter Landschaftsbestandsteil, Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, Natura-2000- und PLENUM-Gebiete, LEADER-Aktionsgebiete, Fördergebiet Wolfsprävention, Projektgebiete für Landschafts- oder Biotoppflege zum Erhalt von Lebensräumen und Arten.Die ökologische Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen muss durch begleitende Untersuchungen beobachtet werden.Bei flächenbezogenen Maßnahmen muss die Größe der Fläche exakt festgelegt und die Flurstücksnummer angegeben werden.Sie belegen die Lage von Teilflächen durch einen Plan oder eine Skizze.Je nach Art Ihrer Maßnahme gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme und normalerweise bis zum 15.11. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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