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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Kultusministerium

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionen zur Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionsvorhaben überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS). Sie erhalten die Förderung für die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung von ÜBS, die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren und die Entwicklung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung. Zusätzlich können Sie eine Förderung bei Personal- und Sachausgaben erhalten, wenn diese dem Auf- und/oder Ausbau eines Kompetenzzentrums oder der Durchführung eines Leitprojektes dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Kultusministerium.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau sind.

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Häufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beantragen?

juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren?

Förderquote: 20 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren?

Fördergeber ist Niedersächsisches Kultusministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen