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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Die Förderung unterstützt die Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Landesinnungsverbände, Fachverbände.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung. Sie erhalten bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS bis zu 45 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als EUR 50.000 werden nicht gefördert. Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen. Für ÜBS und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_bmwk_u_bs“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände.

Nicht förderfähig

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen
  • die unmittelbar der Aus-
  • Fort- und Weiterbildung dienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bedarfsanalyse,Stellungnahmen des Bundeslands,Stellungnahmen des zuständigen Verbandes

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beantragen?

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Landesinnungsverbände, Fachverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren zur Gruppe „bmbf_bmwk_u_bs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit