Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Förderung unterstützt die Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Landesinnungsverbände, Fachverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_bmwk_u_bs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände.
Nicht förderfähig
- •Förderfähig sind nur Maßnahmen
- •die unmittelbar der Aus-
- •Fort- und Weiterbildung dienen.
Erforderliche Unterlagen
- Bedarfsanalyse,Stellungnahmen des Bundeslands,Stellungnahmen des zuständigen Verbandes
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Landesinnungsverbände, Fachverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren zur Gruppe „bmbf_bmwk_u_bs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit