Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen
Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen durch zinsgünstige Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe, Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_infrastrukturmassnahmen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen sowie eingeschränkt Zweckverbände.
Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen.
Nicht förderfähig
- •Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts werden nicht gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen
Wer kann Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen beantragen?
Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe, Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen zur Gruppe „lr_infrastrukturmassnahmen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit