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Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen durch zinsgünstige Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe, Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen, die das wirtschaftliche und kommunale Umfeld verbessern. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer und Jahr eine Summe in Höhe von 10.000.000 EUR nicht übersteigen. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_infrastrukturmassnahmen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen sowie eingeschränkt Zweckverbände.

Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen.

Nicht förderfähig

  • Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts werden nicht gefördert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen

Wer kann Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen beantragen?

Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe, Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen zur Gruppe „lr_infrastrukturmassnahmen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit