Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen durch zinsgünstige Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe, Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_infrastrukturmassnahmen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen sowie eingeschränkt Zweckverbände.
Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen.
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Jetzt Projekt prüfenStädte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe, Zweckverbände
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen zur Gruppe „lr_infrastrukturmassnahmen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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