Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in Hamburg oder Niedersachsen eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) oder ein Einzelmitglied einer Operationellen Gruppe als verantwortliche Koordinatorin oder verantwortlicher Koordinator mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Hamburg.
Mitglieder einer OG können natürliche und/oder juristische Personen des öffentlichen und/oder des privaten Rechts sein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Operationelle Gruppen müssen die an Innovationsprozessen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und dem Gartenbau Beteiligten zusammenführen und im Rahmen eines konkreten Projekts praxisnahe Innovationen sowie den Transfer dieser in die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und den Gartenbau vorantreiben.
Eine OG muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen, mindestens ein Mitglied der OG muss ein Unternehmen der Land- oder Forstwirtschaft, des Gartenbaus (Urproduktion) oder der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sein und am Projekt aktiv mit einem eigenen Arbeitspaket beteiligt sein.
Als Mitglied der OG müssen Sie einen Kooperationsvertrag mit den anderen Mitgliedern der OG schließen.
Die OG muss ein Innovationsprojekt auf Grundlage eines mit einzureichenden Geschäftsplans durchführen.
Als Mitglied der OG müssen Sie über die erforderliche und notwendige Expertise zur Umsetzung des Projekts verfügen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung der OG sowie des von Ihnen durchgeführten Projekts sicherstellen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizzen,Kooperationsvertrag,Geschäftsplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri)
Wer kann Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri)?
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) beantragen?
Anträge müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri)?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen