FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Rheinland-Pfalz
  4. /Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz
Antrag möglichZuschuss

Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt oder Winzerin und Winzer am EULLa-Programmbestandteil „Vertragsnaturschutz“ teilnehmen und zusätzliche nicht produktive Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei nicht produktiven Investitionen, wenn Sie bereits im Bereich „Vertragsnaturschutz“ des EULLa-Programms (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) gefördert werden. Die Investitionen dürfen nicht zu einer erheblichen Steigerung des Wertes Ihres Betriebs oder seiner Rentabilität führen. Sie erhalten die Förderung für die Anlage oder Pflanzung von standortgerechten Bäumen,Streuobstbäumen,Lesesteinhaufen,Vernässungsstellen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 55,00 pro Baum für die Pflanzung von standortgerechten Bäumen,EUR 50,00 pro Baum für die Pflanzung von Streuobstbäumen,EUR 30,00 pro Stück für die Anlage von Lesesteinhaufen,EUR 125,00 pro Stück für die Anlage von Vernässungsstellen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 30 € – 125 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, sofern sie Vertragspartner in den EULLa-Vertragsnaturschutzprogrammteilen sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Flächen, auf denen Sie die Investition umsetzen, müssen in Rheinland-Pfalz liegen und mindestens für 5 Jahre erhalten und sachgerecht gepflegt werden.Ihre Investition muss mit den Umweltschutzvorschriften der EU und der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe in Schwierigkeiten im Sinne der EU,Betriebe, die einer Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben,die Pflanzung von Streuobstbäumen für den Erwerbsobstbau.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Betriebsidentifikationsnummer,Beschreibung des Vorhabens

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz

Wer kann Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz?

Förderbetrag: 30 € – 125 €.

Bis wann kann man Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
30 € – 125 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle