Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Die Förderung unterstützt den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene sowie Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität in der Pflege.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände, Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Initiatoren neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Bayern, Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege und Institutionen, die Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege begleiten.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept für das Vorhaben,Verpflichtungserklärung für Kurzzeitpflegeplätze,Nachweis über den Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften
Wer kann Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Verbände, Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften?
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern