Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert kommunale Projekte in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
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Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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