FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Schleswig-Holstein
  4. /Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren
Antrag möglichZuschuss

Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Aufgaben des Naturschutzes oder der Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren. Sie erhalten die Förderung vor allem für die Bereitstellung von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes im Rahmen der Flächensicherung durch Pacht oder Erwerb,Maßnahmen zur Entwicklung und Schaffung neuer Biotope, naturnaher Landschaftsbestandteile für die heimische Flora und Fauna sowie fürMaßnahmen zur Verbindung vorhandener Lebensräume zum Aufbau eines Biotopverbundsystems. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,einzelne Beteiligte,Wasser- und Bodenverbände sowieähnliche Rechtspersonen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen von der Flurbereinigungsbehörde aufgestellten Finanzierungsplan vorweisen können.Wenn Sie Grundstücke bereitstellen, muss dies im Bodenordnungs- beziehungsweise im Flurbereinigungsverfahren erfolgen.Sie müssen die Unterhaltung der übertragenen Grundstücke und der geförderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme sicherstellen.Auch im Fall von Eigentumsänderungen müssen Sie die beabsichtigte Entwicklung der Fläche sicherstellen.Außerdem müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für bauliche Anlagen beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsplan,Antrag

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren

Wer kann Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle