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Antrag möglichZuschuss

Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine innovative Gründungsidee im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen fördert Sie als fachlich qualifizierte Existenzgründerinnen und -gründer mit einem Coachingprogramm bei der erfolgreichen Gründung Ihres innovativen Unternehmens. Gefördert werden Sie dabei in folgenden Förderbausteinen: Geschäftsentwicklung, Businessplanung und betriebswirtschaftliche Qualifizierung,Akquise-, Markteintritts-, Vertriebs- und Marketingtraining,Sozialkompetenztraining,Gründungs-Intensivbegleitung durch Feedbackgespräche zu allen oben genannten Geschäftsbereichen,Peergroup-Ansatz und Networking-Angebote sowiefinanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Sie erhalten die Förderung in Form von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und als Zuschuss. Der Zuschuss in einer Höhe von maximal 8.500 EUR wird Ihnen ausschließlich im Paket mit den Förderbausteinen gewährt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 8.500 €.

Frist und Status

Anträge sind jeweils zum 31. Januar und 31. August eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gründerinnen oder Gründer in der Gründungsvorbereitungsphase, die einen (Fach-)Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben eine feste Gründungsabsicht und eine konkrete Idee für eine Gründung, die im Land Bremen realisiert wird.Ihr Gründungsprojekt ist im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte angesiedelt und beruht auf Ihrer persönlichen Fachkompetenz.Sie dürfen noch keine wesentlichen Weichen zur Gründung gestellt haben.

Hierunter fallen zum Beispiel der Abschluss eines Kreditvertrags, die Gründung einer GmbH, die Annahme eines Großauftrags oder Ähnliches.Sie dürfen noch nicht in erheblichem Umfang unternehmerisch tätig sein.

Als Obergrenze gilt hier ein Umsatz von 10.000 EUR.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Bewerbung gemäß Antragsunterlagen,ausführliches Informationsgespräch

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms

Wer kann Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms?

Förderbetrag: bis 8.500 €.

Bis wann kann man Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms beantragen?

Anträge sind jeweils zum 31. Januar und 31. August eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms?

Fördergeber ist Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bremen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
  • → BAB - Bürgschaft für Kredite
  • → Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen

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