Fördergeber: Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine innovative Gründungsidee im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Der Förderbetrag liegt bei bis 8.500 €.
Anträge sind jeweils zum 31. Januar und 31. August eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gründerinnen oder Gründer in der Gründungsvorbereitungsphase, die einen (Fach-)Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben eine feste Gründungsabsicht und eine konkrete Idee für eine Gründung, die im Land Bremen realisiert wird.Ihr Gründungsprojekt ist im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte angesiedelt und beruht auf Ihrer persönlichen Fachkompetenz.Sie dürfen noch keine wesentlichen Weichen zur Gründung gestellt haben.
Hierunter fallen zum Beispiel der Abschluss eines Kreditvertrags, die Gründung einer GmbH, die Annahme eines Großauftrags oder Ähnliches.Sie dürfen noch nicht in erheblichem Umfang unternehmerisch tätig sein.
Als Obergrenze gilt hier ein Umsatz von 10.000 EUR.
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Förderbetrag: bis 8.500 €.
Anträge sind jeweils zum 31. Januar und 31. August eines Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Quelle: foerderdatenbank.de.
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