Fördergeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von innovativen technologischen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen für Unternehmen, Vereine und Forschungseinrichtungen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 55.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und von hoher strategischer Relevanz sein.
Bei Kooperationsprojekten sind vertragliche Regelungen erforderlich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderbetrag: 25.000 € – 55.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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