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Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK fördert Projekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere KMU.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle sowie beim raschen Ausbau des Geschäfts. Ziel ist es, die Innovationskraft der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Wer kann Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen, insbesondere KMU

Wer ist Fördergeber von Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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