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Förderung Handarbeitsweinbau – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Unterstützung für die umweltschonende Bewirtschaftung von Terrassenweinbergen und sehr steilen Weinbergen in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Kosten, die Ihnen bei der besonders umweltschonenden und ökologisch vorteilhaften Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen entstehen, wenn Sie auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) verzichten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 3.000 je Hektar und Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 3.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen, wenn diese als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach Randnummer 35 Ziffer 13 des Agrarrahmens in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bewirtschaften einen Terrassenweinberg oder einen Weinberg mit einer überwiegenden Hangneigung von mindestens 45 Prozent (sehr steile Weinberge) innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg.

Sie verpflichten sich, die Maßnahmen mindestens 5 Jahre lang durchzuführen.

Die Bewirtschaftung der Weinberge steht mit den Umweltschutzvorschriften der Europäischen Union und den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften in Einklang.

Hierbei halten Sie besondere Anforderungen bei der Umsetzung der kulturtechnischen Maßnahmen ein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben, Flächen, für die Sie gleichzeitig im Rahmen der Teilmaßnahme „C2 Weinbausteillagen“ des Förderprogrammes nach der VwV FAKT eine Förderung bekommen.

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Häufige Fragen zu Förderung Handarbeitsweinbau

Wer kann Förderung Handarbeitsweinbau beantragen?

Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Handarbeitsweinbau?

Förderbetrag: 3.000 € – 3.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung Handarbeitsweinbau?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg