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Förderung Handarbeitsweinbau – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Unterstützung für die umweltschonende Bewirtschaftung von Terrassenweinbergen und sehr steilen Weinbergen in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Kosten, die Ihnen bei der besonders umweltschonenden und ökologisch vorteilhaften Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen entstehen, wenn Sie auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) verzichten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 3.000 je Hektar und Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 3.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen, die als kleine oder mittlere Unternehmen tätig sind.

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Häufige Fragen zu Förderung Handarbeitsweinbau

Wer kann Förderung Handarbeitsweinbau beantragen?

Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Handarbeitsweinbau?

Förderbetrag: 3.000 € – 3.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung Handarbeitsweinbau?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg