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Förderung genossenschaftlichen Wohnens – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Sie als Privatperson mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss, wenn Sie Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen. Gefördert wird Ihr Erwerb sowohl bei der Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Die Darlehenshöhe beträgt einmalig maximal EUR 100.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Zusätzlich können Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent des Darlehensbetrages, maximal EUR 7.500, erhalten. Sie beantragen den Kredit bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 7.5 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_wohnungsgenossenschaft“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Genossenschaftsanteile einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erwerben.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer Wohnung
  • die sich ursprünglich im Eigentum der Antragstellenden befand
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Wer kann Förderung genossenschaftlichen Wohnens beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftlichen Wohnens?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 7.5 %.

Bis wann kann man Förderung genossenschaftlichen Wohnens beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftlichen Wohnens?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung genossenschaftlichen Wohnens mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung genossenschaftlichen Wohnens zur Gruppe „kfw_wohnungsgenossenschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
7.5 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit