Förderung genossenschaftlichen Wohnens – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 7.5 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_wohnungsgenossenschaft“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Genossenschaftsanteile einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erwerben.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer Wohnung
- •die sich ursprünglich im Eigentum der Antragstellenden befand
- •Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Wer kann Förderung genossenschaftlichen Wohnens beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftlichen Wohnens?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 7.5 %.
Bis wann kann man Förderung genossenschaftlichen Wohnens beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftlichen Wohnens?
Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung genossenschaftlichen Wohnens mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung genossenschaftlichen Wohnens zur Gruppe „kfw_wohnungsgenossenschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 7.5 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit