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Antrag möglichDarlehen

Förderung für Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um selbstgenutzten Wohnraum im ländlichen Raum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum. Die Förderung erhalten Sie für Errichtung von Wohnraum,den Erwerb von bestehendem Wohnraum einschließlich erforderlicher Sanierungsmaßnahmen,den Umbau von Nichtwohnraum in selbstgenutzten Wohnraum,die angemessene und zeitgemäße Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum sowiedie Erweiterung von bestehendem selbstgenutzten Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt für die Errichtung von Wohnraum, den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie den Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum mindestens 10.000 EUR und höchstens 80.000 EUR sowiefür die Sanierung sowie die Erweiterung von selbstgenutztem Wohneigentum mindestens 8.000 EUR und höchstens 40.000 EUR. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 25 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 8.000 € – 80.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erwerberinnen und Erwerber oder Bauherrinnen und Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen,der Erwerber oder die Erwerberin eines Grundstücks, auf welchem Wohnraum durch Umbau geschaffen werden soll,Immobilieneigentümerinnen oder Immobilieneigentümer, die Ihre selbstgenutzte Immobilie zeitgerecht sanieren möchten.

Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller gelten folgende Einkommensgrenzen: Alleinstehende: 60.000 EUR,Ehegatten und Lebenspartner: 100.000 EUR,Zuschlag für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird: 10.000 EUR.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Wohnraum für die Dauer der Darlehenslaufzeit selbst nutzen.Das Gebäude muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen.

Dazu zählen nicht die Gebiete der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.Sie müssen bei der Finanzierung einen Eigenanteil von 20 % der Gesamtkosten erbringen.Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar erscheinen.Für Neubaumaßnahmen, den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie für den Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum müssen Sie ein KfW-Wohnraumförderdarlehen in Höhe von 50.000 EUR in Anspruch nehmen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Einliegerwohnungen.

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Häufige Fragen zu Förderung für Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)

Wer kann Förderung für Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR) beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)?

Förderbetrag: 8.000 € – 80.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
8.000 € – 80.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen

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