Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: September 2026 · Geprüft vor 45 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt waldbauliche Maßnahmen mit finanziellen Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 700 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen, auf denen Wald neu begründet werden soll, sowie Trägerinnen und Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Elektronischer Antrag via iBALIS (erfordert Betriebsnummer und PIN),Forstbetriebsgutachten oder fachliche Stellungnahmen (bei bestimmten Vorhaben),Nachweise über Ausgaben (Rechnungen) bei Anteilfinanzierung,Lieferscheine für Pflanzen/Saatgut (Herkunftsnachweis),Einverständniserklärung des Eigentümers (falls Antragsteller nur Bewirtschafter ist)
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025)
Wer kann Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025)?
Förderbetrag: ab 700 €.
Bis wann kann man Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2027.
Wer ist Fördergeber von Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 700 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Dezember 2027
- Förderregion
- Bayern