Fördergeber: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen zur Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften, Religionsgemeinschaften, Kreise und kreisfreie Städte.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 12.500 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Durchführung der Maßnahmen auf Flächen in Nordrhein-Westfalen, keine Verwendung von Herbiziden, Unterhaltung geförderter Anlagen und Wege für mindestens 10 Jahre.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Förderbetrag: 2.500 € – 12.500 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber ist Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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