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Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Vorhaben, die zu einem innovativen wirtschaftlichen Wandel sowie zur Klimaneutralität in Europa beitragen, mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, die einen innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel sowie den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zum Ziel haben. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage folgender Förderprogramme: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben, Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz, Förderung von Wissens- und Technologietransfer, Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU, Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums, Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Förderung von effizienten Wärmenetzen, Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung, Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität. Die EFRE-Mittel betragen grundsätzlich 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, sowie weitere Institutionen, die in Hessen tätig sind.

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Häufige Fragen zu Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen

Wer kann Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen beantragen?

Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen