Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die zu einem innovativen wirtschaftlichen Wandel sowie zur Klimaneutralität in Europa beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderprogramm Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen des Privatrechts, die Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind, sowie Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in Hessen durchgeführt werden.
Ihr Vorhaben muss mit dem EFRE -Programm im Einklang stehen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des EFRE leisten.
Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderprogramme.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
Wer kann Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen beantragen?
Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen