Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die zu einem innovativen wirtschaftlichen Wandel sowie zur Klimaneutralität in Europa beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Förderprogramm Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen des Privatrechts, die Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind, sowie Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in Hessen durchgeführt werden.
Ihr Vorhaben muss mit dem EFRE -Programm im Einklang stehen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des EFRE leisten.
Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderprogramme.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände
Förderquote: 40 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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