Fördergeber: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Senkung des Hochwasserrisikos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Anträge müssen bis zum 28. Februar des Vorjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank (TAB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gewässerunterhaltungsverbände sowie Kommunen.
Für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter sind insbesondere natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer der Anlagen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss Bestandteil der jährlichen Förderliste zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung sein.
Das gilt nicht für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes.Bei der Planung und Durchführung von Vorhaben müssen Sie die Erfordernisse von Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege miteinbeziehen.Für bauliche Vorhaben müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung die für das Vorhaben nötigen rechtlichen Voraussetzungen vorlegen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Anträge müssen bis zum 28. Februar des Vorjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank (TAB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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