Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert innovative Gründungsprojekte an Hochschulen mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Existenzgründer/in.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_ego_gruendungst“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Gründungsprojekte sollen nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHochschule, Existenzgründer/in
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer) zur Gruppe „sachsen_anhalt_ego_gruendungst". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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