Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert innovative Gründungsprojekte an Hochschulen mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_ego_gruendungst“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Gründungsprojekte sollen nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Entwicklungsvorhaben im Auftrag Dritter.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)
Wer kann Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer) beantragen?
Hochschule, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer) zur Gruppe „sachsen_anhalt_ego_gruendungst". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt