Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt anerkannte Stellen bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Anerkannte Stellen des FÖJ, insbesondere Verbände, Vereine, Stiftungen, Kommunen und Einrichtungen der Jugendbildung..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 390 € – 482 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Stellen des FÖJ, die über eine geeignete Einsatzstelle im Bereich des Natur- und Umweltschutzes verfügen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ)
Wer kann Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ) beantragen?
Anerkannte Stellen des FÖJ, insbesondere Verbände, Vereine, Stiftungen, Kommunen und Einrichtungen der Jugendbildung.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ)?
Förderbetrag: 390 € – 482 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ)?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 390 € – 482 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen