Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als anerkannte Stelle in Niedersachsen das Freiwillige Ökologische Jahr durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Anerkannte Stellen des FÖJ, insbesondere Verbände, Vereine, Stiftungen, Kommunen und Einrichtungen der Jugendbildung..
Der Förderbetrag liegt bei 390 € – 482 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind anerkannte Stellen des FÖJ, insbesondere Verbände, Vereine und Stiftungen im Umweltbereich, Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Einrichtungen der Jugendbildung und -pflege sowie der Erwachsenenbildung auf dem Gebiet der Ökologie, Einrichtungen des gemeinnützig organisierten Sports oder der entwicklungspolitischen Arbeit jeweils mit Bezug zu ökologischen Themen, wissenschaftliche Einrichtungen mit ökologischen Arbeitsgegenständen, kirchliche Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Ökologie.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen über eine Einsatzstelle im Bereich des Natur- und Umweltschutzes verfügen, die für eine ganztägige, überwiegend praktische Hilfstätigkeit der Teilnehmenden geeignet ist.
Sie müssen Ihre Leistungen an die Teilnehmenden auf den Umfang beschränken, der nach § 2 Abs.
1 Nr.
4 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vorgesehen ist.
Die Teilnehmenden am FÖJ müssen die Schulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sein, sich verpflichten, das FÖJ für eine Dauer von mindestens 6 bis hin zu 12 Monaten zu leisten, an den Seminaren im Rahmen des FÖJ teilnehmen.
Sie müssen mit den Teilnehmenden einen Vertrag schließen, der die wechselseitigen Rechte und Pflichten, die Taschengeldzahlung und den Urlaub, eine persönliche Betreuungskraft sowie die Teilnahme an FÖJ-Seminaren und -Arbeitstagungen regelt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenAnerkannte Stellen des FÖJ, insbesondere Verbände, Vereine, Stiftungen, Kommunen und Einrichtungen der Jugendbildung.
Förderbetrag: 390 € – 482 €.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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