Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 700 €.
Anträge sind bis spätestens 15.4. desselben Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein zugelassenen FÖJ-Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei der Durchführung des FÖJ halten Sie die jeweils aktuellen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG), der FÖJ-Konzeption und der Seminarkonzeption Schleswig-Holstein, die geltenden und künftigen Beschlüsse des FÖJ-Ausschusses sowie gegebenenfalls weitere Vorgaben des Landes ein.Die Teilnehmenden am FÖJ müssen die Schulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sein.Sie setzen für die qualifizierte pädagogische Begleitung der Teilnehmenden regelmäßig hauptamtliches, pädagogisch geschultes Fachpersonal ein und halten dabei durchgehend einen Betreuungsschlüssel ein, der nicht schlechter sein darf als eine pädagogische Fachkraft (Vollzeitäquivalent) auf 40 Teilnehmende.Sie müssen sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines FÖJ-Jahrgangs angemessen beteiligen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 10.000 € – 700 €.
Anträge sind bis spätestens 15.4. desselben Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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