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Antrag möglichZuschuss

Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als anerkannten Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Sie bekommen die Förderung für folgende Ausgaben: finanzielle Leistungen an die Teilnehmenden (Taschengeld, Verpflegungszuschuss, Mietzuschuss) und darauf zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge,eine zusätzliche Unfallversicherung,Verwaltungsausgaben, die ausschließlich mit der Durchführung des FÖJ unmittelbar zusammenhängen,die pädagogische Betreuung der Teilnehmenden,die Durchführung der FÖJ-Seminare undweitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der FÖJ-Durchführung unmittelbar notwendig sind und die Sie entsprechend begründen können. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhes des Zuschusses beträgt monatlich je nachgewiesenem besetzten Platz höchstens EUR 700,00. Ihren Antrag für kommende FÖJ-Jahrgänge stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 15.4. desselben Jahres beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 700 €.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens 15.4. desselben Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein zugelassenen FÖJ-Träger.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei der Durchführung des FÖJ halten Sie die jeweils aktuellen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG), der FÖJ-Konzeption und der Seminarkonzeption Schleswig-Holstein, die geltenden und künftigen Beschlüsse des FÖJ-Ausschusses sowie gegebenenfalls weitere Vorgaben des Landes ein.Die Teilnehmenden am FÖJ müssen die Schulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sein.Sie setzen für die qualifizierte pädagogische Begleitung der Teilnehmenden regelmäßig hauptamtliches, pädagogisch geschultes Fachpersonal ein und halten dabei durchgehend einen Betreuungsschlüssel ein, der nicht schlechter sein darf als eine pädagogische Fachkraft (Vollzeitäquivalent) auf 40 Teilnehmende.Sie müssen sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines FÖJ-Jahrgangs angemessen beteiligen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)

Wer kann Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie) beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)?

Förderbetrag: 10.000 € – 700 €.

Bis wann kann man Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie) beantragen?

Anträge sind bis spätestens 15.4. desselben Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 700 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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