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Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bewohner*innen und gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete. Die Förderung erhalten Sie für Sachmittel mit Bezug zu folgenden Einrichtungen und Anlagen: Schulen einschließlich Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen, sonstige soziale Einrichtungen, Sportanlagen, Grünanlagen, öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze. Mittel für Einzelmaßnahmen können Sie auch im Rahmen von FEIN-Pilotprojekten einsetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 3.500 je Einzelmaßnahme.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und die Notwendigkeit der dafür eingesetzten Sachmittel beschreiben.

Sie beteiligen sich am Vorhaben durch ehrenamtlich erbrachte Leistungen.

Die angeschafften Gegenstände verbleiben im Eigentum der Stadt Berlin.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Beschreibung der selbst organisierten Aktivitäten,Nachweis der förderfähigen Kosten

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)

Wer kann Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen) beantragen?

Bewohner*innen und gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)?

Förderbetrag: bis 3.500 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin