Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur durch Zuschüsse.
Antragsberechtigt sind: Bewohner*innen und gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.
Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500 €.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und die Notwendigkeit der dafür eingesetzten Sachmittel beschreiben.
Sie beteiligen sich am Vorhaben durch ehrenamtlich erbrachte Leistungen.
Die angeschafften Gegenstände verbleiben im Eigentum der Stadt Berlin.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBewohner*innen und gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten
Förderbetrag: bis 3.500 €.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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