Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen) – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bewohner*innen und gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bewohner*innen sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der für das Programm Sozialer Zusammenhalt festgesetzten Gebiete durchführen wollen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Beschreibung der selbst organisierten Aktivitäten,Nachweis der förderfähigen Kosten
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)
Wer kann Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen) beantragen?
Bewohner*innen und gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)?
Förderbetrag: bis 3.500 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin