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Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Wenn Sie als kommunaler Träger den Bau oder Maßnahmen für den Erhalt von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden. Sie erhalten die Förderung für den Bau und die Sanierung von: Turn- und Sporthallen (Hallen für Turnen und Spiele), Sportfreianlagen (Sportplätze und Leichtathletikanlagen), andere diesen Zweck erfüllende Räumlichkeiten und Anlagen (zum Beispiel Gymnastikräume). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubaumaßnahmen normalerweise 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Sanierungsmaßnahmen normalerweise 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 40.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr über die Rechtsaufsichtsbehörde an das zuständige Regierungspräsidium.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Träger (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie weisen einen im öffentlichen Interesse liegenden Bedarf für die Maßnahme nach.

Ihre geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen gewährleisten hinsichtlich Konstruktion, Abmessung und Ausstattung eine vielseitige sportliche Nutzung.

Sie stellen die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der Sicherheits- und Hygienebestimmungen sicher.

Sie halten die Zweckbindungsfristen ein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind: Schwimmhallen, Anlagen für spezielle Sportarten (Tennis, Eissport, Reitsport, Schießsport), Einrichtungen, die nicht unmittelbar dem Sport dienen (zum Beispiel Zuschaueranlagen, Parkplätze).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des öffentlichen Bedarfs,Bau- und Sanierungspläne

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen

Wer kann Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen?

Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen beantragen?

Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 40.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg