Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Kommunale Träger können Zuschüsse für den Bau und die Sanierung von Sportstätten beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.
Frist und Status
Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Träger, die einen im öffentlichen Interesse liegenden Bedarf nachweisen und die baurechtlichen Bestimmungen einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des öffentlichen Bedarfs,Bau- und Sanierungspläne
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen
Wer kann Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen?
Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen beantragen?
Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 40.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg