Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie als kommunaler Träger den Bau oder Maßnahmen für den Erhalt von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.
Frist und Status
Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Träger (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie weisen einen im öffentlichen Interesse liegenden Bedarf für die Maßnahme nach.
Ihre geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen gewährleisten hinsichtlich Konstruktion, Abmessung und Ausstattung eine vielseitige sportliche Nutzung.
Sie stellen die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der Sicherheits- und Hygienebestimmungen sicher.
Sie halten die Zweckbindungsfristen ein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Schwimmhallen, Anlagen für spezielle Sportarten (Tennis, Eissport, Reitsport, Schießsport), Einrichtungen, die nicht unmittelbar dem Sport dienen (zum Beispiel Zuschaueranlagen, Parkplätze).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des öffentlichen Bedarfs,Bau- und Sanierungspläne
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen
Wer kann Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen?
Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen beantragen?
Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 40.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg