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Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Kommunale Träger können Zuschüsse für den Bau und die Sanierung von Sportstätten beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden. Sie erhalten die Förderung für den Bau und die Sanierung von: Turn- und Sporthallen, Sportfreianlagen, andere diesen Zweck erfüllende Räumlichkeiten und Anlagen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubaumaßnahmen normalerweise 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Sanierungsmaßnahmen normalerweise 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 40.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Träger, die einen im öffentlichen Interesse liegenden Bedarf nachweisen und die baurechtlichen Bestimmungen einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des öffentlichen Bedarfs,Bau- und Sanierungspläne

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Häufige Fragen zu Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen

Wer kann Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen?

Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen beantragen?

Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 40.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg