Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als kommunaler Träger den Bau oder Maßnahmen für den Erhalt von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.
Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind kommunale Träger (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie weisen einen im öffentlichen Interesse liegenden Bedarf für die Maßnahme nach.
Ihre geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen gewährleisten hinsichtlich Konstruktion, Abmessung und Ausstattung eine vielseitige sportliche Nutzung.
Sie stellen die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der Sicherheits- und Hygienebestimmungen sicher.
Sie halten die Zweckbindungsfristen ein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Schwimmhallen, Anlagen für spezielle Sportarten (Tennis, Eissport, Reitsport, Schießsport), Einrichtungen, die nicht unmittelbar dem Sport dienen (zum Beispiel Zuschaueranlagen, Parkplätze).
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 30 %.
Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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