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Antrag möglichDarlehen

Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Familien mit Kind können ein zinsvergünstigtes Darlehen für den Bau oder Kauf von Wohneigentum in Baden-Württemberg erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Was wird gefördert?

Die L-Bank Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privathaushalt mit Kind bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Sie bekommen die Förderung für den Neubau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung als langfristiges zinsvergünstigtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens (Bruttodarlehensbetrag) liegt normalerweise zwischen 15.000 EUR und 100.000 EUR. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (Ehepaare, Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerin und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes).

Die Summe der positiven Einkünfte darf 200.000 EUR, bei Alleinerziehenden 100.000 EUR nicht überschreiten.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen sowie mit nationalem Recht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sein.

Als Antragstellende müssen Sie Ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Wohnobjekt anmelden.

Ihr Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren und noch minderjährig sein.

Finanziert werden nur die Kosten für den Wohnraum, den Sie als Antragstellende selbst nutzen.

Überlassen Sie die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne von Paragraf 15 Abgabenordnung, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.

Nicht gefördert werden der Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen beziehungsweise von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen, die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

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Häufige Fragen zu Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind

Wer kann Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind beantragen?

Privatpersonen mit mindestens einem minderjährigen Kind

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind?

Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind?

Fördergeber ist Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 100.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg

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