Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Familien mit Kind können ein zinsvergünstigtes Darlehen für den Bau oder Kauf von Wohneigentum in Baden-Württemberg erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (Ehepaare, Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerin und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes).
Die Summe der positiven Einkünfte darf 200.000 EUR, bei Alleinerziehenden 100.000 EUR nicht überschreiten.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen sowie mit nationalem Recht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sein.
Als Antragstellende müssen Sie Ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Wohnobjekt anmelden.
Ihr Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren und noch minderjährig sein.
Finanziert werden nur die Kosten für den Wohnraum, den Sie als Antragstellende selbst nutzen.
Überlassen Sie die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne von Paragraf 15 Abgabenordnung, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.
Nicht gefördert werden der Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen beziehungsweise von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen, die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind
Wer kann Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind beantragen?
Privatpersonen mit mindestens einem minderjährigen Kind
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind?
Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind?
Fördergeber ist Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg