Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Familien mit Kind können ein zinsvergünstigtes Darlehen für den Bau oder Kauf von Wohneigentum in Baden-Württemberg erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Die Summe der positiven Einkünfte darf 200.000 EUR, bei Alleinerziehenden 100.000 EUR nicht überschreiten.
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind
Wer kann Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind beantragen?
Privatpersonen mit mindestens einem minderjährigen Kind
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind?
Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind?
Fördergeber ist Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg