Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 111 Tagen
Wenn Sie als Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft oder des Garten-/Weinbaus ein innovatives Kooperationsprojekt zur Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens rechtsfähige Operationelle Gruppen (OGs) sowie rechtsfähige Projektträger (natürliche und juristische Personen) mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre OG besteht aus mindestens 2 Mitgliedern aus den folgenden Bereichen: Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaus und der Forstwirtschaft, Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus und der Forstwirtschaft, Beratungsunternehmen und -organisationen, Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen.
Für Ihr Projekt einer OG der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) finden Sie innovative Lösungen für praktische land- und forstwirtschaftliche Fragen und Problemstellungen, die sich auf folgende Themenfelder konzentrieren: Schutz begrenzter Ressourcen, zum Beispiel Boden und Wasser, Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an den Klimawandel, Ernährungssicherheit, im Besonderen der gesamte Bereich der Produktion tierischer Lebensmittel und die Herausforderung, diese am Tierwohl auszurichten.
Ihr Pilotvorhaben außerhalb von OGs der EIP führen Sie in Baden-Württemberg durch.
Sie treffen mit allen Mitgliedern eine Kooperationsvereinbarung.
Ihr Projekt hat Potenzial für Innovation und ist zur Antragsstellung in der Projektbeschreibung hinreichend konkretisiert.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Grundlagenforschung und alleinstehende Forschungsvorhaben, bestehende Cluster und Netzwerke, die in der Cluster-Datenbank Baden-Württemberg eingetragen sind, OGs oder rechtsfähige Projektträger in Schwierigkeiten, OGs oder rechtsfähige Projektträger, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)
Wer kann Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit) beantragen?
Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)?
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg