Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt innovative Kooperationsprojekte in der Land- und Ernährungswirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Operationelle Gruppen sowie rechtsfähige Projektträger mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)
Wer kann Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit) beantragen?
Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)?
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg