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Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt innovative Kooperationsprojekte in der Land- und Ernährungswirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung eines innovativen Kooperationsprojekts in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forstwirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für laufende Ausgaben der Zusammenarbeit sowie die Durchführung von Projekten Operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, in denen neue Prozesse, Produkte, Technologien, Methoden und Dienstleistungen entwickelt und erprobt werden. Die Höhe des Zuschusses für Projekte von OGs der EIP hängt von der Maßnahme ab und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Projekte außerhalb von OGs der EIP beträgt 40 Prozent der Investitionen, 75 Prozent der Kosten für die laufenden Zusammenarbeit, maximal EUR 500.000 je Projekt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Operationelle Gruppen sowie rechtsfähige Projektträger mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.

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Häufige Fragen zu Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)

Wer kann Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit) beantragen?

Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg